Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00   

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OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00 (https://dejure.org/2001,1723)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.08.2001 - 20 W 432/00 (https://dejure.org/2001,1723)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. August 2001 - 20 W 432/00 (https://dejure.org/2001,1723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlusserbenbestimmung; Testament; Auslegung; Notarielles Testament; Letztwillige Verfügung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berliner Testament - Pflichtteilsbeschränkung bei Pflichtteilsforderung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unklare Schlusserbeneinsetzung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Fehlende Einsetzung eines Schlusserben

Verfahrensgang

  • AG Gießen - 22 VI R 1/98
  • LG Gießen - 7 T 276/00
  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 246
  • FamRZ 2002, 352
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00
    Zwar hat das OLG Saarbrücken (NJW-RR 94, 844) die Auffassung vertreten, dass der Längstlebende auch dann frei über den Nachlass verfügen kann, wenn sich die Ehegatten in einem Erbvertrag gegenseitig zu Erben eingesetzt haben, ohne Schlusserben zu bestimmen und der Erbvertrag eine Sanktionsklausel hinsichtlich der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen enthält.

    Abgesehen davon ist das OLG Saarbrücken in einer späteren Entscheidung (NJW-RR 1994, 844 ff) auch von dieser Auffassung abgewichen.

  • BGH, 03.11.1969 - III ZR 52/67

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Umfang der die Frist auslösenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00
    Die Anfechtung einer wechselbezüglichen letztwilligen Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments unterliegt allerdings den Einschränkungen, die gem. §§ 2281 bis 2285 BGB für die Anfechtung des Erbvertrags gelten (BGH FamRZ 1970, 79/80).
  • BayObLG, 22.12.1997 - 1Z BR 138/97

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft bei Irrtum über Sittenwidirgkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00
    Dementsprechend hat auch das BayObLG (NJW-RR 1998, 797 ff), angenommen, dass die Kenntnis von der Anfechtbarkeit der Erbausschlagung durch das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess selbst dann vermittelt werde, wenn Berufung eingelegt werde.
  • BayObLG, 18.02.1998 - 1Z BR 155/97

    Wirksamkeit und Auslegung einer Erbschaftsausschlagungserklärung nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00
    Der Senat ist zwar ­ ebenso wie die Vorinstanzen - an die Rechtsauffassungen im Vorverfahren nicht gebunden, denn die auf dem Grundsatz des § 565 II ZPO beruhende Selbstbindung des Beschwerdegerichts setzt voraus, dass dasselbe Verfahren erneut in die Rechtsmittelinstanz gelangt, wenn es sich also um die nämlichen Verfahrensgegenstände handelt (BayObLG, NJW-RR 1998, 798 ff m. w. N.).
  • RG, 11.12.1930 - IVb 27/30

    1. Anfechtung eines gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testaments, wenn der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00
    Auch eine wechselbezügliche Verfügung kann nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten durch den neuen Ehegatten angefochten werden, so dass diesem dann sein gesetzlicher Erbteil zusteht (vgl. RGZ 132, 1 ff, 4).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2010 - 20 W 49/09

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Anwendbarkeit einer

    Dies entspricht der in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretenen Auffassung, dass eine Regelung, wie sie hier getroffen worden war, einen Anhaltspunkt dafür darstellen kann, dass die Ehegatten damit zugleich die pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge als Erben des Letztversterbenden berufen wollten, weil sie dies als selbstverständliche Voraussetzung erachtet haben, die Erbeinsetzung sich gewissermaßen hinter der Strafklausel verbirgt (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1998 ff = NJW-RR 2004, 1520 ff = OLGR Hamm 2004, 210 ff, m. w. V; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2002, 352 ff = = FGPrax 2001, 246 ff = NJWE-FER 2001, 293 ff = OLGR Frankfurt 2001, 289 ff = ZEV 2002, 109 ff) und ist auch hier nicht Gegenstand der Beanstandung der Beteiligten zu 1).
  • KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Wirksamkeit eines einseitigen Widerrufs eines

    Ein der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.8.2001 - 20 W 432/07 - (FamRZ 2002, 352) vergleichbarer Fall liegt hier nicht vor.
  • OLG München, 16.07.2012 - 31 Wx 290/11

    Auslegungsfähigkeit eines notariellen Testaments; Einsetzung der gemeinsamen

    Auch der Umstand, dass trotz notarieller Beurkundung des letzten Willens der Ehegatten eine ausdrückliche Anordnung von Schlusserben unterblieben ist, führt nicht bereits dazu, dass eine (Schluss-)Erbeinsetzung der Abkömmlinge von vornherein ausscheidet (vgl. dazu OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844/845; OLG Frankfurt ZEV 2002, 109/110).

    b) Die Frage, ob die Anordnung einer Pflichtteilsklausel den Schluss nahe legt, dass die Pflichtteilsberechtigten, wenn sie den Pflichtteil nicht verlangen, nach dem Willen der Ehegatten in jedem Fall Schlusserben nach dem Überlebenden sein sollen, wird nicht einheitlich beantwortet (bejahend: OLG Frankfurt ZEV 2002, 109/110; OLG Köln NJW-RR 1994, 397/398; Pflichtteilsstrafklausel allein nicht ausreichend: OLG Hamm NJW-RR 2006, 1520/1522; OLG Karlsruhe BWNotZ 1995, 168/169); Palandt/Weidlich a.a.O. § 2269 Rn. 8, Braun in: Burandt/Rojahn Erbrecht § 2269 Rn. 24 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13

    Zur Auslegung eines Erbvertrages mit Pflichtteilsstrafklausel aber ohne

    Einigkeit besteht darin, dass eine Sanktionsklausel gegen die pflichtteilsberechtigten gemeinschaftlichen Kinder der Ehegatten u. U. als bindende Schlusserbeneinsetzung für den Fall, dass sie nicht den Pflichtteil verlangen, auszulegen sein kann (OLG München, FGPrax 2012, 205f.; OLG Hamm, FGPrax 2005, 74, 76; Frankfurt OLGR 2001, 289; Stürner in Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch 14. Auflage 2011 § 2270 Rdn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05

    Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung der Kinder durch eine

    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 15 W 384/04

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung in einem gemeinschaftlichen

    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus der von der weiteren Beschwerde angeführten Entscheidung des OLG Frankfurt (FGPrax 2001, 246) ableiten.
  • OLG Hamm, 26.02.2004 - 15 W 486/03

    Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament

    In Rechtsprechung und Literatur wird im Ausgangspunkt einhellig die Auffassung vertreten, dass eine solche Regelung einen Anhaltspunkt dafür darstellen kann, dass die Ehegatten mit einer solchen Regelung zugleich die pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge als Erben des Letztversterbenden berufen wollten, weil sie dies als selbstverständliche Voraussetzung erachtet haben, die Erbeinsetzung sich also quasi hinter der Strafklausel verbirgt (BayObLGZ 1959, 199, 204 f.; 1960, 216, 221; OLG Köln NJW-RR 1994, 397, 398; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844, 845; OLG Bremen ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe BWNotZ 1995, 168, 169; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 246; Staudinger/Kanzleiter, BGB 13. Bearb., § 2269, Rdnr. 24; MK/BGB-Musielak, 3. Aufl., § 2269, Rdnr. 12; RGRK/BGB-Johannsen, 12. Aufl., § 2269, Rdnr. 5).
  • OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03

    Auslegung einer Sanktionsklausel in gemeinschaftlichem Testament; Verlangen des

    Es ist zwar möglich, eine derartige Straf- oder Sanktionsklausel dahin auszulegen, dass mit dieser gleichzeitig eine Schlusserbeneinsetzung verbunden sein soll (vgl. OLG Frankfurt/M., FGPrax 2001, 246; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; Palandt - Edenhofer, BGB, 62. Aufl., § 2269 Rdnr. 6).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2012 - 8 U 62/11

    Zur Wirksamkeit einer im Erbvertrag getroffenen Schiedsanordnung

    Nichts anderes folgt aus der Entscheidung des 20. Zivilsenats des erkennenden Gerichts (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 352).
  • AG Rastatt, 26.08.2018 - 2 VI 123/18

    Erbeinsetzung durch Pflichtteilsstrafklausel

    Die zitierte Pflichtteilsklausel kann generell nach der Rechtsprechung im Wege der Auslegung dahin verstanden werden, dass die testierenden Eheleute ihre Kinder dadurch als Schlusserben einsetzen wollten (so nunmehr ganz aktuell auch Kammergericht, ZEV 2018, 425 mwN, Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 28.08.2001, FGPrax 2001, Seite 246; OLG München, NJW Spezial 2017, 72; ebenso - im konkreten Fall jedoch mit anderem Ergebnis - Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.1995, BWNotZ 1995, Seite 168).
  • LG Paderborn, 21.11.2003 - 5 T 85/03
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 1 UF 63/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5534
OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 1 UF 63/01 (https://dejure.org/2001,5534)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.2001 - 1 UF 63/01 (https://dejure.org/2001,5534)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 2001 - 1 UF 63/01 (https://dejure.org/2001,5534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Duisburg - 37 F 162/00
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 1 UF 63/01

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1353
  • FamRZ 2003, 886 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 170/90

    Anrechnung des Erziehungsgeldes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 1 UF 63/01
    Auch wenn derartige Leistungen sozialhilferechtlich nicht als Einkommen gelten, sind sie unterhaltsrechtlich als Einkommen anzurechnen (BGH FamRZ 1992, 162; Wendl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5.Aufl., § 1 Rdnr. 366), was die Klägerin mit der Berufung nicht in Zweifel zieht.
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 485/14

    Familienunterhalt: Eheliche Lebensgemeinschaft bei dauerhafter Heimunterbringung

    Als unabweisbarer konkreter Bedarf kann er dann - insoweit ähnlich dem allgemeinen Mindestbedarf (vgl. Senatsurteile BGHZ 184, 13 = FamRZ 2010, 357 Rn. 25 ff. und vom 17. Februar 2010 - XII ZR 140/08 - FamRZ 2010, 629 Rn. 32) - nicht auf einen hälftigen Anteil am Familieneinkommen beschränkt bleiben, sondern bemisst sich nach den für den Lebensbedarf des pflegebedürftigen Ehegatten konkret erforderlichen Kosten (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353; OLG Köln FamRZ 2010, 2076; OLG Celle FamRB 2016, 133).

    Das Oberlandesgericht hat diesen mit dem sogenannten Ehegattenselbstbehalt (vgl. Senatsurteil BGHZ 166, 351 = FamRZ 2006, 683, 685 f.) bemessen und hat sich hierfür auf eine insoweit dem Trennungsunterhalt vergleichbare Situation berufen (ebenso OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353; OLG Köln FamRZ 2010, 2076; OLG Celle FamRB 2016, 133).

  • OLG Hamm, 12.08.2014 - 7 UF 55/14

    Anspruch des Trägers der Sozialhilfe auf Familienunterhalt aus übergegangenem

    In diesem Fall wird der Antragsgegner im Ergebnis durch die Unterhaltsverpflichtung in gleicher Weise belastet, als schulde er Trennungsunterhalt.In der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur besteht Einigkeit, dass dem Schuldner zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes ein bestimmtes Einkommen zu belassen ist, soweit Familienunterhalt in Form einer Geldrente zu gewähren ist (Scholz in Wendl/Dose, 8.A., § 3 Rn.9; Staudinger/Voppel, BGB, Std.2012, § 1360 Rn.15; OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353; OLG Köln FamRZ 2010, 2076).Nicht einheitlich beurteilt wird jedoch, ob dem Unterhaltsschuldner lediglich das Existenzminimum (so Staudinger a.a.O.) oder der eheangemessene Selbstbehalt (so Scholz in Wendl/Dose, 8.A., § 3 Rn.44; OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353 Tz.14) zu belassen ist.Diese Frage ist höchstrichterlich nicht entschieden.
  • OLG Köln, 21.04.2010 - 27 WF 21/10

    Unterhaltsanspruch eines Ehegatten nach Aufnahme in ein Pflegeheim

    Desweiteren wird für Fälle in denen - wie vorliegend - der Familienunterhalt als Geldrente zu bemessen ist, die Auffassung vertreten, dass auf die Selbstbehaltsbeträge der Unterhaltsleitlinien abzustellen ist (Wendl/Staudigl/Scholz a.a.O. § 3 RN 7, 34; ähnlich OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353 für den umgekehrten Fall, in dem es um die Bemessung des Unterhaltsanspruchs des im Pflegeheim lebenden Ehegatten gegen den anderen Ehegatten mit höheren Einkünften geht; dem sich anschließend Jauernig, BGB, 13. Aufl., §§ 1360, 1360a RN 6).
  • OLG Hamm, 18.04.2005 - 6 UF 204/04

    Zahlung von Elternunterhalt aus übergegangenem Recht; Höhe der Kosten für

    Im Falle der Heimunterbringung wird der Bedarf des Elternteils durch seine Unterbringung bestimmt und entspricht im Regelfall den dort anfallenden Kosten (zzgl. eines angemessenen Taschengeldes), soweit sie nicht aus Eigeneinkommen bestritten werden können (BGH NJW 2004, 1370; OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353).

    Der Bedarf wird vorliegend auch nicht durch die Heim unterbringung bestimmt, so dass er - wie im Regelfall - den dort anfallenden Kosten (zzgl. eines angemessenen Taschengeldes), soweit sie nicht aus Eigeneinkommen bestritten werden können (BGH NJW 2004, 1370; OLG Düsseldorf NJW 2002, 1353) entspricht.

  • AG St. Ingbert, 27.03.2015 - 4 F 236/13

    Elternunterhalt - Vorrangige Deckung des Lebensbedarfs durch Einsatz des eigenen

    Abzuziehen sind allerdings die Eigeneinkünfte, wie Rente und Wohngeld sowie Pflegegeld (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. August 2001 - 1 UF 63/01 -, juris).

    Denn der Unterhaltsanspruch richtet sich nach § 1360a BGB auf den gesamten Lebensbedarf, nicht lediglich auf eine Quote des Familieneinkommens (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. August 2001 - 1 UF 63/01 -, juris).

  • FG Nürnberg, 25.02.2021 - 4 K 392/19

    Kindergeld für ein behindertes Kind

    Jedoch gilt § 1610a BGB beim Familienunterhalt - also bei intakter Ehe - nicht, denn die für den Verwandtenunterhalt geltende Bestimmung des § 1610a BGB wird von der gesetzlichen Verweisung in § 1360a Abs. 3 BGB nicht erfasst (vgl. Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.08.2001 1 UF 63/01, NJW 2002, 1353).
  • FG Niedersachsen, 03.09.2020 - 1 K 129/17

    Aspruch der Mutter eines behinderten Kindes auf Zahlung von Kindergeld nach

    Jedoch gilt § 1610a BGB beim Familienunterhalt - also bei intakter Ehe - nicht, denn die für den Verwandtenunterhalt geltende Bestimmung des § 1610a BGB wird von der gesetzlichen Verweisung in § 1360a Abs. 3 BGB nicht erfasst (vgl. Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21. August 2001 1 UF 63/01, NJW 2002, 1353).
  • AG Marl, 03.05.2018 - 36 F 83/17

    Zahlunganspruch auf nachehelichen Unterhalt für einen pflegebedürftigen Ehegatten

    Abzuziehen sind die eigene Einkünfte sowie das Pflegegeld und Pflegewohngeld (vergleiche OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.08.2001, Az. 1 UF 63/01).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 U 209/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2909
OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 U 209/99 (https://dejure.org/2001,2909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.01.2001 - 1 U 209/99 (https://dejure.org/2001,2909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 1 U 209/99 (https://dejure.org/2001,2909)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 839 Abs 1 BGB, § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 BörsG, § 25 Abs 4 DTBBörsO, Art 34 GG
    Amtshaftung: Verluste durch Aussetzung des Börsenterminhandels

  • Wolters Kluwer

    Amtshaftung ; Schadensersatz ; Pflichtverletzungen; Aussetzung des Börsenterminhandels; Börsengeschäftsführung

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § ... 839 Abs. 1; ; BörsG § 1; ; BörsG § 9; ; BörsG § 4 Abs. 1; ; BörsG § 5; ; BörsG § 1 Abs. 5; ; BörsG § 4 Abs. 5; ; BörsG § 25 Abs. 1; ; BörsG § 25; ; BörsG § 43 Abs. 1; ; BörsG § 25 Abs. 3; ; BörsG § 1 Abs. 4; ; BörsG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Amtspflichtverletzung der Börsenaufsicht durch Aussetzung des Handels mit bestimmten Optionen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BörsG §§ 1, 4; BörsO § 25; GG Art. 34; BGB § 839
    Keine Amtshaftung für Verluste durch Aussetzung des Börsenhandels bestimmter Call-Optionen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 730
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 U 209/99
    Wird aber ein Amtshaftungsanspruch darauf gestützt, dass die Amtspflichtverletzung im Erlass eines rechtswidrigen belastenden Verwaltungsakts oder in der rechtswidrigen Ablehnung oder Unterlassung eines begünstigenden Verwaltungsakts bestehe, so fällt in der Regel die Drittgerichtetheit der verletzten Amtspflicht mit der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO zusammen (BGH NJW 1994, 1647; Palandt/Thomas, 60. Aufl., BGB § 839 Rn. 50).
  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 6/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten im Baugenehmigungsverfahren; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 U 209/99
    Es muss mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten Dritten bestehen (BGH NJW 1994, 2091, 2092 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 1 U 176/10

    Parteifähigkeit der Börse als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zivilprozess;

    Einer vergleichbaren, die Börsenaufsicht betreffenden Regelung habe das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ZIP 2001, S. 730) einen Ausschluss von Amtshaftungsansprüchen entnommen, und diesen Ausschluss auch nicht auf mittelbar Betroffene - etwa auf Anleger - beschränkt.

    87 Sie kann nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 13 Abs. 6 BörsG 2002 (jetzt: § 2 Abs. 5 BörsG) als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nur in verwaltungsgerichtlichen Verfahren unter ihrem Namen klagen und verklagt werden, nicht aber vor den Zivilgerichten (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18. Januar 2001, ZIP 2001, S. 730 ff., juris Rn. 22; Beck, in: Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4. Auflage 2010, § 2 BörsG Rn. 33 ff.; Hopt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2012, § 2 BörsG Rn. 7).

    Die Mitglieder der Organe dieser Anstalt, d. h. auch des Börsenrates und der Börsengeschäftsführung, nehmen öffentliche Aufgaben wahr und werden somit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinn tätig (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18. Januar 2001, ZIP 2001, S. 730 ff., juris Rn. 21 f.; Schwark, in: Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4. Auflage 2010, § 12 BörsG Rn. 3, § 15 BörsG Rn. 11; Hopt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2012, § 3 Rn. 5 und § 15 BörsG Rn. 5).

    Daher könnte nach den vom Bundesgerichtshof formulierten Grundsätzen von Verfassungswegen eine enge Auslegung der vorgenannten Regelungen geboten sein, die den Ausschluss der Amtshaftung auf mittelbar Betroffene wie etwa Börsenanleger begrenzt (so im Ergebnis Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18. Januar 2001, ZIP 2001, S. 730 ff., juris Rn. 25 f. zu § 1 Abs. 4 BörsG 1998 und Urteil vom 15. Dezember 2005, NJW-RR 2006, S. 416, 417, das Amtshaftungsansprüche von Anlegern wegen Maßnahmen der Börsenaufsichtsbehörde und der Börsenzulassungsstelle mit der Begründung verneint hat, die dieser obliegenden Amtspflichten dienten nicht dem Schutz individueller Anlegerinteressen).

    Soweit sich die Klägerin darauf beruft, die Drittgerichtetheit der verletzten Amtspflicht falle in der Regel mit der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO zusammen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. März 1994, NJW 1994, S. 1647, 1649; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18. Januar 2001, ZIP 2001, S. 730 ff., juris Rn. 25), gilt dies nur dann, wenn ein Amtshaftungsanspruch auf den rechtswidrigen Erlass oder die rechtswidrige Versagung eines Verwaltungsakts gestützt wird (vgl. ebenda), nicht aber für die Fälle des sog. legislativen Unrechts.

    Wird ein Amtshaftungsanspruch darauf gestützt, dass die Amtspflichtverletzung im Erlass eines rechtswidrigen belastenden Verwaltungsakts oder in der rechtswidrigen Ablehnung oder Unterlassung eines begünstigenden Verwaltungsakts bestehe, so fällt in der Regel die Drittgerichtetheit der verletzten Amtspflicht mit der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO zusammen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. März 1994, NJW 1994, S. 1647, 1649; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18. Januar 2001, ZIP 2001, S. 730 ff., juris Rn. 25).

  • VG Stuttgart, 26.04.2019 - 4 K 7419/16

    Kein Anspruch auf Aussetzung des Börsenhandels

    Denn bei der Aussetzung des Handels nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 BörsG handelt es sich nach allgemeiner Auffassung um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit (vgl. Groß, Kapitalmarktrecht, 6. Aufl. 2016, § 25 Rn. 9 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2001 - 1 U 209/99, juris).

    Statthaft ist die Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO in doppelt analoger Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1993 - 6 C 20/92, juris, Rn. 19 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.1990 - 4 S 2124/87, juris, Rn. 14), da es sich bei der Aussetzung des Börsenhandels nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 VwGO um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. § 25 Abs. 3 BörsG; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2001 - 1 U 209/99, juris, Rn. 25; Groß, Kapitalmarktrecht, § 25 Rn. 9 ff.), sodass vor der Erledigung des begehrten Verwaltungsaktes die Verpflichtungsklage statthaft gewesen wäre.

    20 Der Kläger ist jedoch nicht klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO analog; vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2001 - 1 U 209/99, juris, Rn. 25; Beck, in: Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrecht, § 25, Rn. 21; Groß, Kapitalmarktrecht, § 25 BörsG, Rn. 11; Kumpan, in: Baumbach/Hopt, HGB, § 25 BörsG, Rn. 4).

  • VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07

    Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren

    Für das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zuteilungen vom 20. Mai 2005 bedeutungslos ist schließlich die Frage, ob die Klägerin ihre Schadensersatzklage zu Recht (auch) gegen die Beklagte richten kann oder ob für die Schadensersatzklage (allein) das Land Hessen passivlegitimiert ist (so die Rechtsprechung des OLG B-Stadt, vgl. etwa Urteil vom 18. Januar 2001 - 1 U 209/99 -, ZIP 2001, 730).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 4 O 435/02

    Drittwirkung von Amtspflichten der Zulassungsstelle der Frankfurter

    Grundsätzlich kommt ein Anspruch aus Amtshaftung bei Pflichtverletzungen der Zulassungsstelle in Betracht, da diese öffentlich-rechtliche Funktionen ausführt (OLG Frankfurt/M., Urteil vom 18. Januar 2001 - 1 U 209/99 -) und ihre Mitglieder Beamte im haftungsrechtlichen Sinn sind.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.07.2001 - 9 U 141/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3505
OLG Hamm, 13.07.2001 - 9 U 141/00 (https://dejure.org/2001,3505)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.2001 - 9 U 141/00 (https://dejure.org/2001,3505)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 2001 - 9 U 141/00 (https://dejure.org/2001,3505)
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Sturz auf Party

§§ 823 Abs. 1, 276 BGB, keine Fahrlässigkeit bei üblichen Körperbewegungen auf Festen

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Als Bedienung versehentlich geschubst - Schadensersatz und Schmerzensgeld?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ein Sturz kann bei einer Party vorkommen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Private Party: Wer haftet bei Unfall am Stehtisch? - Gastgeberin stürzte mit Gläsertablett

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Stolpernde Gastfreundschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 90
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14

    Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast

    Vielmehr betrifft dieser Umstand die Frage des Vertretenmüssens i.S. des § 276 BGB (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2003 - 19 O 403/02, zfs 2003, 170 f. mit zust. Anmerkung von Diehl ; ferner BGH, Urt. v. 16.03.1976 - VI ZR 62/75, VersR 1976, 734; OLG Jena, Urt. v. 07.03.2001 - 4 U 893/00, NJW-RR 2001, 1319, juris Rn. 6; Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 90 Rn. 10 f.; s. ferner OLG Hamm, Urt. v. 16.07.1974 - 5 Ss 331/74, MDR 1975, 69 f. zu ruckartigen Bewegungen eines Kraftfahrers als Reaktion auf ein Hineinfliegen eines Gegenstandes in das Auge; OLG Hamm, Urt. v. 13.07.2001 - 9 U 141/00, NJW-RR 2002, 90 f., juris Rn. 6 zum Zurücksetzen eines Fußes an einem Stehtisch; OLG Köln, Urt. v. 27.01.1994 - 1 U 52/93, NJW-RR 1994, 1052, juris Rn. 5 f. und OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.07.1996 - 22 U 192/94, NJW-RR 1997, 1313jeweils zum Ausrutschen und Hinunterrutschen auf einer Treppe; AG Oldenburg (Holstein), Urt. v. 20.07.2010 - 23 C 927/09, juris Rn. 24 f. zum Griff in ein Lenkrad durch den Beifahrer).

    So kann insbesondere bei Schreck- oder Affekthandlungen unter Umständen ein Vertretenmüssen zu verneinen sein (s. etwa OLG Hamm, Urt. v. 13.07.2001 - 9 U 141/00, NJW-RR 2002, 90 f., juris Rn. 13; LG Coburg, Urt. v. 19.12.2000 - 22 O 709/00, juris zur Verneinung grob fahrlässigen Verhaltens bei einem "reflexartigen Verreißen" des Lenkrades durch den Fahrzeugführer zum Ausweichen vor Wild).

  • AG Oldenburg/Holstein, 20.07.2010 - 23 C 927/09

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund Greifens in das Lenkrad durch den

    Vielmehr betrifft dieser Umstand die Frage des Vertretenmüssens gemäß § 276 BGB (s. zum Ganzen zutreffend LG Wuppertal, Urt. v. 29.01.2003 - 19 O 403/02, zfs 2003, 170 f. mit zust. Anmerkung von Diehl ; ferner BGH, Urt. v. 16.03.1976 - VI ZR 62/75, VersR 1976, 734; OLG Hamm, Urt. v. 16.07.1974 - 5 Ss 331/74, MDR 1975, 69 f. zu ruckartigen Bewegungen eines Kraftfahrers als Reaktion auf ein Hineinfliegen eines Gegenstandes in das Auge; OLG Hamm, Urt. v. 13.07.2001 - 9 U 141/00, NJW-RR 2002, 90 f., juris Rn. 6 zum Zurücksetzen eines Fußes an einem Stehtisch; OLG Köln, Urt. v. 27.01.1994 - 1 U 52/93, NJW-RR 1994, 1052, juris Rn. 5 f. und OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.07.1996 - 22 U 192/94, NJW-RR 1997, 1313 jeweils zum Ausrutschen und Hinunterrutschen auf einer Treppe; wegen fehlenden Verschuldens letztlich offen lassend für das Greifen eines ins Stolpern geratenen Tänzers nach einem Dritten OLG Celle, Urt. v. 27.03.2002 - 9 U 283/01, MDR 2002, 1124, juris Rn. 20).

    So kann insbesondere bei Schreck- oder Affekthandlungen unter Umständen ein Vertretenmüssen zu verneinen sein (s. etwa OLG Hamm, Urt. v. 13.07.2001 - 9 U 141/00, NJW-RR 2002, 90 f., juris Rn. 13; LG Coburg, Urt. v. 19.12.2000 - 22 O 709/00, juris zur Verneinung grob fahrlässigen Verhaltens bei einem "reflexartigen Verreißen" des Lenkrades durch den Fahrzeugführer zum Ausweichen vor Wild).

  • LG Arnsberg, 19.02.2004 - 2 O 476/03

    Sturz infolge Zusammenstoß nach Bewegung

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem etwa vergleichbaren Fall entschieden, daß bei einer derartigen Bewegung in einem engeren Bereich eine stehende Person davon ausgehen kann, daß sich unmittelbar hinter ihr niemand aufhält oder nähert, OLG Hamm, NJW-RR 2002, 90.
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8932
OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00 (https://dejure.org/2000,8932)
OLG München, Entscheidung vom 15.11.2000 - 7 U 3545/00 (https://dejure.org/2000,8932)
OLG München, Entscheidung vom 15. November 2000 - 7 U 3545/00 (https://dejure.org/2000,8932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Handelsvertreter; Alleinvertretung; Provisionsanspruch; Buchauszug; Einrede der Verjährung

  • Judicialis

    HGB § 87 c; ; HGB § 88

  • rechtsportal.de

    HGB § 87 c § 88
    Handelsvertretervertrag - Abürzung der Verjährung - Entstehung des Provisionsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des HV, Bekleidungsvertreter, Basisjahr, Berechnung des Schadensersatzanspruchs des HV wegen entgangenen Gewinns, entgangener Gewinn

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.05.1990 - I ZR 175/88

    Abkürzung der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Denn auch in einem von den Parteien ausgehandelten Individualvertrag ist eine Abkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate nur wirksam, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Handelsvertreter und Unternehmer für den Beginn der abgekürzten Frist die Kenntnis von der Anspruchsentstehung Voraussetzung ist (BGH NJW-RR 91, 35; NJW 80, 286; Küstner/Thume, Hdb. des gesamten Außendienstrechts, Bd. 1 3. Aufl., Rdnr. 1297, 1301).

    Denn nach § 14 Satz 3 des Vertrages beginnt die Verjährungsfrist ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Klägers bereits mit dem Ablauf des Monats, in dem die Provisionsansprüche abzurechnen sind und nicht erst - wie in dem von BGH NJW-RR 91, 35 entschiedenen Fall - mit Erteilung der Endabrechnung.

  • BGH, 12.10.1979 - I ZR 166/78

    Verjährung der Ansprüche des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Denn auch in einem von den Parteien ausgehandelten Individualvertrag ist eine Abkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate nur wirksam, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Handelsvertreter und Unternehmer für den Beginn der abgekürzten Frist die Kenntnis von der Anspruchsentstehung Voraussetzung ist (BGH NJW-RR 91, 35; NJW 80, 286; Küstner/Thume, Hdb. des gesamten Außendienstrechts, Bd. 1 3. Aufl., Rdnr. 1297, 1301).

    b) Die somit unwirksame einseitige Abkürzung der Verjährungsfrist bezüglich der Provisionsansprüche des Klägers hat zur Folge, daß die vertragliche Verjährungsregelung insgesamt unwirksam ist und die gesetzliche Verjährungsfrist von vier Jahren Platz greift (BGH NJW 80, 286).

  • OLG München, 07.02.1996 - 7 U 5042/95

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Die Abkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr für Ansprüche aus einem Handelsvertreterverhältnis ist auch in einem Individualvertrag unwirksam, wenn der Lauf der Verjährung ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Anspruchsinhabers von der Entstehung des Anspruchs - hier des Provisionsanspruchs - beginnt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 7.2.1996, Az: 7 U 5042/95 = NJW-RR 96, 991).

    Diese Abkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate, die ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Klägers von der Entstehung des Provisionsanspruchs mit dessen Fälligkeit beginnt, ist nicht nur dann unwirksam, wenn es sich bei dem von den Parteien geschlossenen Handelsvertretervertrag um einen von der Beklagten mehrfach verwendeten Formularvertrag handelt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG; BGH NJW 96, 2097; Senat NJW-RR 96, 991), wie der Kläger behauptet, sondern auch dann, wenn es sich um einen Individualvertrag handelt (§ 242 BGB).

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Maßgebend ist insoweit das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse der Beklagten daran, den Buchauszug nicht erteilen zu müssen, wobei der erforderliche Aufwand an Zeit und Kosten für die Erstellung des Buchauszuges maßgebend ist (BGH NJW 95, 664; MDR 92, 1007).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Diese Abkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate, die ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Klägers von der Entstehung des Provisionsanspruchs mit dessen Fälligkeit beginnt, ist nicht nur dann unwirksam, wenn es sich bei dem von den Parteien geschlossenen Handelsvertretervertrag um einen von der Beklagten mehrfach verwendeten Formularvertrag handelt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG; BGH NJW 96, 2097; Senat NJW-RR 96, 991), wie der Kläger behauptet, sondern auch dann, wenn es sich um einen Individualvertrag handelt (§ 242 BGB).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Insbesondere ist er auch durch die jahrelange widerspruchslose Hinnahme der Provisionsabrechnungen der Beklagten nicht ausgeschlossen (BGH NJW 96, 588).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    a) Zwar ist der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges als bloßer Hilfsanspruch gegenstandslos, wenn und soweit der Provisionsanspruch verjährt ist, dessen Vorbereitung er dient (BGH NJW 96, 2100).
  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Deshalb ist auch der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges, der einer selbständigen Verjährung unterliegt (BGH NJW 82, 235), für den geltend gemachten Zeitraum ab 01.01.1995 nicht verfährt.
  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 2/92

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zu eidestattlicher Versicherung

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Maßgebend ist insoweit das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse der Beklagten daran, den Buchauszug nicht erteilen zu müssen, wobei der erforderliche Aufwand an Zeit und Kosten für die Erstellung des Buchauszuges maßgebend ist (BGH NJW 95, 664; MDR 92, 1007).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6061
OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01 (https://dejure.org/2001,6061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.08.2001 - 11 W 20/01 (https://dejure.org/2001,6061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. August 2001 - 11 W 20/01 (https://dejure.org/2001,6061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Straftat; Pressebericht ; Verbrechen; Veröffentlichung von Fotos; Täter; Prozesskostenhilfe ; Geldentschädigungsanspruch; Namensnennung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; KUG § 22; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; KUG § 22; ZPO § 127 Abs. 4
    Persönlichkeitsrecht - Pressebericht über Strafverfahren - Name und Foto des Täters - spektakuläre Tat vor zwanzig Jahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
    Eine öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung und Abbildung des Täters beeinträchtigt dessen Persönlichkeitsbereich erheblich ( BVerfGE 35, 202, 226 ­Lebach).

    Hat die das öffentliche Interesse veranlassende Tat mit der strafgerichtlichen Verurteilung die im Interesse des öffentlichen Wohls gebotene gerechte Reaktion erfahren und ist die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert worden, so lassen sich darüber hinausgehende fortgesetzte oder wiederholte Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich des Täters in der Regel nicht rechtfertigen ( BVerfGE 35, 202,234 ).

  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
    Soweit danach auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Straftäter keinen Anspruch darauf gibt, mit der Tat in der Öffentlichkeit nicht mehr konfrontiert zu werden ( BVerfG NJW 00, 1859, 1860 unter II. 2. B)1.), beziehen sich die Ausführungen des BVerfG auf eine den Täter nicht identifizierende Sendung.
  • OLG Nürnberg, 31.10.1995 - 3 U 2008/95

    Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Namentliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
    Bei der Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung des Betroffenen liegt ­ wenn der Bericht inhaltlich zutreffend ist und sich die Rechtswidrigkeit nur aus dem Fehlen eines berechtigten Interesses an der Offenbarung der Täteridentität ergibt ­ eher eine weniger schwere Beeinträchtigung nahe ( vgl. Soehring, aaO. Anm. 32.24; OLG Düsseldorf AfP 80, 108; OLG Nürnberg NJW 96, 530 ).
  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Dieses tagesaktuelle Informationsinteresse ging über den von der abgeurteilten Straftat vormals geschaffenen Berichterstattungsanlass hinaus (vgl. BVerfG, NVwZ 2008, 306, 307; OLG Köln, NJW 1987, 1418) und stand in engem Zusammenhang mit der Tat, an die sie erinnern durfte (vgl. OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 309 juris Rn. 13; OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1439, 1441).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 21/08

    Haftung einer Bildagentur

    Soweit die Beklagte in der Berufungserwiderung erörtert, ob und unter welchen Umständen über den Kläger und seine Straftaten heute noch berichtet werden darf und meint, insbesondere eine Gefährdung des Resozialisierungsgedankens greife nicht ein, verkennt sie, dass es vorliegend allein um das Recht des Klägers am eigenen Bild als spezifische Ausprägung des Persönlichkeitsrechts geht, das mehr als 20 Jahre nach der letzten Verurteilung einer identifizierenden Berichterstattung ohne aktuellen Anlass entgegensteht, weil dem Selbstbestimmungsrecht des Klägers nach so langer Zeit in jedem Fall Vorrang gegenüber einem eher Unterhaltungszwecken dienenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit zukommt (Senat OLGR 2001, 309).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung eines verurteilten Straftäters

    Beschl. vom 13.8.2001 - 11 W 20/01 - Rn. 11, 14; OLG Hamburg NJW-RR 1991, 990 (991) [OLG Hamburg 22.11.1990 - 3 U 170/90] ; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, 3. Kap. Rn. 109].

    Beschl. vom 13.8.2001 - 11 W 20/01 Rn. 13; Prinz/Peters, Medienrecht, Kap. 3 Rn. 107].

  • OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08

    Haftung einer Bildagentur II

    Soweit die Beklagte in der Berufungserwiderung erörtert, ob und unter welchen Umständen über den Kläger und seine Straftaten heute noch berichtet werden darf und meint, insbesondere eine Gefährdung des Resozialisierungsgedankens komme bei dem lebenslänglich Inhaftierten nicht in Betracht, verkennt sie, dass es vorliegend allein um das Recht des Klägers am eigenen Bild als spezifische Ausprägung des Persönlichkeitsrechts geht, das mehr als 20 Jahre nach der letzten Verurteilung einer identifizierenden Berichterstattung ohne aktuellen Anlass entgegensteht, weil dem Selbstbestimmungsrecht des Klägers nach so langer Zeit in jedem Fall Vorrang gegenüber einem eher Unterhaltungszwecken dienenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit zukommt (Senat OLGR 2001, 309).
  • BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 1913/07

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung der Presseberichterstattung über die

    Hiernach ist eine identifizierende Berichterstattung über einen Strafgefangenen im Umfeld seiner Haftentlassung unzulässig, falls hiervon Gefährdungen seiner Resozialisierung ausgehen können (vgl. OLG Frankfurt vom 6. Februar 2007 - 11 U 51/06 -, ZUM 2007, S. 546; OLG München vom 16. Januar 2007 - 18 U 4810/06 -, AfP 2007, S. 135 ; OLG Nürnberg vom 12. Dezember 2006 - 3 U 2023/06 -, AfP 2007, S. 127 ; vgl. ferner OLG Frankfurt vom 13. August 2001 - 11 W 20/01 -, OLGR 2001, S. 309).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 11 U 51/06

    Mehrfachverfolgung: Einwand wegen Verletzung des allgemeinen

    Andernfalls würde bei spektakulären Verbrechen das Persönlichkeitsrecht stets hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurückstehen müssen, wodurch der Täter im Ergebnis einer absoluten Person der Zeitgeschichte gleichgesetzt würde (OLGR Frankfurt 01, 309).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Identifizierende Berichterstattung über die

    Sie entsprechen der Rechtsprechung des Senats (OLG-Report 2001, 309) und lassen Rechtsfehler nicht erkennen.
  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2006 - 3 O 305/06

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Berichterstattung über

    Die Nennung des Namens eines Straftäters in der Presseberichterstattung über seine früheren Straftaten verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nach der Güterabwägung im Einzelfall wegen des seit der Verurteilung verstrichenen Zeitraumes trotz der Schwere der Tat nicht gerechtfertigt, wenn für die Berichterstattung kein aktueller Anlass besteht [OLG Ffm., OLG-Report 2001, 309 (311)].
  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2006 - 3 O 358/06

    Kriminalberichterstattung in der Presse: Wiederholende Berichterstattung über

    19 Anderes gilt allerdings, wenn es einen neuen, aktuellen Anlass für die zu beurteilende Berichterstattung gibt, wenn etwa neue Erkenntnisse und Ereignisse im Zusammenhang mit der früheren Tat zu Tage treten (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 13.08.2001 - 11 W 20/01, OLG Report 2001, 309, 311; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 853; Soehring, Presserecht, Rn. 19.27 + 19.28).
  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 327/07

    Grenzen des Persönlichkeitsschutzes und des Bildnisschutzes:

    Zwar gilt grundsätzlich, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 13. August 2001 (11 W 20/01, OLGR Frankfurt 2001, 309 f.) in diesem Zusammenhang ausgeführt hat:.
  • LG Köln, 24.06.2020 - 28 O 388/19
  • VG Stuttgart, 22.11.2016 - 10 K 7029/16

    Einstweilige Anordnung - Presseinformation der Staatsanwaltschaft über die

  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 227/07

    Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden

  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.12.2005 - 209 C 1015/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verletzung des postmortalen

  • LG Berlin, 07.06.2007 - 27 O 396/07

    Grenzen des Bildnisschutzes: Presseveröffentlichung eines Fotos einer ehemaligen

  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 328/07

    Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden

  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 206/07

    Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden

  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 278/07

    Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden

  • LG Berlin, 22.05.2007 - 27 O 357/07
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.03.2000 - 13 U 101/99 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10435
OLG Celle, 23.03.2000 - 13 U 101/99 (Kart) (https://dejure.org/2000,10435)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.03.2000 - 13 U 101/99 (Kart) (https://dejure.org/2000,10435)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. März 2000 - 13 U 101/99 (Kart) (https://dejure.org/2000,10435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Höhe des Nutzungsentgelts für ein Gasnetz nach ausgelaufenem Konzessionsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 45
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94

    Bereicherungshaftung eines Energieversorgungsunternehmens wegen der Nutzung

    Auszug aus OLG Celle, 23.03.2000 - 13 U 101/99
    Die üblicherweise vereinbarte Konzessionsabgabe unter Berücksichtigung der Konditionen des Vertrages für die Zwischenzeit gibt einen exakten Anhalt dafür, wie das bereicherungsrechtliche Äquivalent für den rechtsgrundlosen Gebrauch des Wegenetzes der Klägerin durch die Beklagte zu bemessen ist (vgl. BGH NJW 1996, 3409 - 3411/3412).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus OLG Celle, 23.03.2000 - 13 U 101/99
    Auch der Umstand, dass in der Zeit zwischen 1994 und 1997 ein erheblicher Streit über den Begriff "Sachzeitwert" entstand, der letztlich erst durch die Entschei-dung des Bundesgerichtshofs vom 16. November 1999 (WRP 2000, 182 f.) vorläufig beendet wurde und dass die Parteien wegen eben diesem Streitpunkt seit 1994 bis zum 28. November 1996 zu 21 O 52/95 LG Hannover einen Rechtsstreit führten spricht zwar eher für eine ergänzende Vertragsauslegung über die bisher in Rede stehenden Zeiträume von einem halben Jahr oder einem Jahr (BGH WuW/E BGH 2915) hinaus.
  • OLG Celle, 23.07.1992 - 13 U (Kart) 51/88
    Auszug aus OLG Celle, 23.03.2000 - 13 U 101/99
    Denn anderenfalls würde, wie der Senat bereits im Verfahren zu 13 U (Kart) 51/88, das insoweit durch BGH WuW/E BGB 2915 bestätigt wurde, für die Dauer des ver-trags-losen Zustandes der wirtschaftliche Vorteil einseitig bei dem Versorgungsunternehmen verbleiben, wenn die Stadt Kon--zes-sions-zahlungen mit einem Abschlag hinnehmen müsste.
  • OLG Schleswig, 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05

    Energieversorgung: Störung der Geschäftsgrundlage laufender Konzessionsverträge

    Für die Zeit ab 1. Januar 2005 schuldet die Beklagte die vertraglichen Konzessionsabgaben zumindest nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB weiter (vgl. OLG Celle, Urteil vom 23. März 1999, Az.: 13 U 101/99; veröffentlicht in iuris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13070
OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00 (https://dejure.org/2000,13070)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2000 - 3 U 43/00 (https://dejure.org/2000,13070)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2000 - 3 U 43/00 (https://dejure.org/2000,13070)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 308 O 9/00
  • OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 145
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 104/99

    Cat Stevens

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
    Der Rechtsstreit ist in der Berufungsinstanz unter dem Aktenzeichen 3 U 104/99 vor dem Senat anhängig.

    Der Senat hat mit dem zeitgleich verkündeten Berufungsurteil in dem Rechtsstreit 3 U 104/99 ( = 308 O 333/98) entschieden, dass die Antragsgegnerin aus abgeleitetem Recht Inhaberin der Rechte des Tonträgerherstellers an Tonaufnahmen ist, die auf den von der Antragstellerin vertriebenen streitgegenständlichen CDs von C und B enthaltenen sind.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird wegen der weiteren Einzelheiten auf das Senatsurteil vom 21.09.2000 in dem Rechtsstreit 3 U 104/99 308 O 333/98) Bezug genommen.

    Zu dieser hat der Senat in seinem heute verkündeten Urteil in dem Parallelrechtsstreit 3 U 104/99 erstmalig in einem für die Antragsgegnerin günstigen Sinne entschieden.

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93

    Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
    Hierauf hat die Rechtsprechung wiederholt hingewiesen (BGH WRP 95, 489, 491 - Abnehmerverwarnung).

    Soweit der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Abnehmerverwarnung" (WRP 95, 489, 491) ausdrücklich verlangt hat, dass der Abmahnende bereits in dem Verwarnungsschreiben über den Stand eines Patentrechtsverletzungsverfahrens informiert, lag dem eine andere Sachverhaltsgestaltung zugrunde.

  • BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96

    "Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
    Hierzu hat er auch deshalb Veranlassung, weil der Bundesgerichtshof von dem Verwarner bei einem ungeprüften Schutzrecht ein höheres Maß an Nachprüfung verlangt als bei einem Vorgehen aus einem geprüften Schutzrecht (BGH GRUR 97, 741, 742 - Chinaherde).
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
    Deshalb ist die Frage der Wettbewerbs- bzw. Rechtswidrigkeit von Schutzrechtsverwarnungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang auch in erster Linie für die Fälle entschieden worden, in denen der Adressat objektiv zu Unrecht verwarnt worden ist (BGH GRUR 63, 255, 257 - Kindernähmaschinen; BGH GRUR 67, 490, 494 -Pudelzeichen; BGH GRUR 79, 332, 334 - Brombeerleuchte).
  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
    Deshalb ist die Frage der Wettbewerbs- bzw. Rechtswidrigkeit von Schutzrechtsverwarnungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang auch in erster Linie für die Fälle entschieden worden, in denen der Adressat objektiv zu Unrecht verwarnt worden ist (BGH GRUR 63, 255, 257 - Kindernähmaschinen; BGH GRUR 67, 490, 494 -Pudelzeichen; BGH GRUR 79, 332, 334 - Brombeerleuchte).
  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70

    Verschulden des Verwarners

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
    Daran anknüpfend war die Frage zu beantworten, welche Sorgfaltspflichten dem Verwarner aufzuerlegen und welche Verschuldensmaßstäbe anzuwenden sind, wenn der Abmahnende die Rechtslage zwar geprüft, aber im Ergebnis unrichtig beurteilt hat (BGH WRP 74, 145, 146, 148 - maschenfester Strumpf).
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62

    Pudelzeichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
    Deshalb ist die Frage der Wettbewerbs- bzw. Rechtswidrigkeit von Schutzrechtsverwarnungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang auch in erster Linie für die Fälle entschieden worden, in denen der Adressat objektiv zu Unrecht verwarnt worden ist (BGH GRUR 63, 255, 257 - Kindernähmaschinen; BGH GRUR 67, 490, 494 -Pudelzeichen; BGH GRUR 79, 332, 334 - Brombeerleuchte).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2008 - 4a O 67/08

    Übertragungspapier für Tintenstrahldruck

    Die gegenteilige Ansicht der Antragsgegnerinnen (gestützt durch OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 145) vermag nicht zu überzeugen.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 20.06.2000 - 7 UF 72/2000, 7 UF 72/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13529
OLG Bamberg, 20.06.2000 - 7 UF 72/2000, 7 UF 72/00 (https://dejure.org/2000,13529)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.06.2000 - 7 UF 72/2000, 7 UF 72/00 (https://dejure.org/2000,13529)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 7 UF 72/2000, 7 UF 72/00 (https://dejure.org/2000,13529)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lange Trennungszeit reicht für die unbillige Härte nicht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1587c Nr. 1; FGG § 12
    Zu den Voraussetzungen der Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB und zum Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1222
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 30.04.2013 - 3 UF 22/12

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung einer langen Trennungszeit

    Nach dem Grundgedanken des Versorgungsausgleiches als beiderseitiger Alterssicherung kann mithin eine lange Trennungszeit im Einzelfall - und bereits für sich genommen - einen zumindest teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleiches nach § 27 VersAusglG rechtfertigen (BGH NJW 2008, 296 ff; FamRZ 2005, 2052 ff; FamRZ 2004, 1181 ff; KG aaO; OLG Celle FamRZ 1993, 208 ff; OLG Brandenburg, 2. Senat f. Familiensachen, in: FamRZ 1998, 682 f; offengelassen von BGH FamRZ 2007, 1964 ff; ablehnend demgegenüber OLG Hamm FamRZ 2011, 901 f; OLG Bamberg FamRZ 2001, 1222).
  • OLG Koblenz, 06.10.2003 - 9 UF 267/03

    Berechnung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Stuttgart, 16.02.2012 - 18 UF 327/11

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Ausübung des Kapitalwahlrechts bei einer

    Dagegen reicht eine längere Trennungszeit (maßgeblich ist das Verhältnis der Trennung zur Dauer der tatsächlichen ehelichen Lebensgemeinschaft) allein für die Kürzung des Versorgungsausgleichs nicht aus (BGH FamRZ 93, 302; OLG Bamberg FamRZ 01, 1222; Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rn. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.05.2000 - 7 U 243/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17075
OLG Brandenburg, 03.05.2000 - 7 U 243/99 (https://dejure.org/2000,17075)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.05.2000 - 7 U 243/99 (https://dejure.org/2000,17075)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 7 U 243/99 (https://dejure.org/2000,17075)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AGBG § 13 Abs. 1, 2
    Unterlassung bestimmter optischer Gestaltung von AGB

Verfahrensgang

  • LG Cottbus - 6 O 149/99
  • OLG Brandenburg, 03.05.2000 - 7 U 243/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 488
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